Wann muss man nach einem Arbeitsunfall zum D-Arzt?
Nach einem Unfall am Arbeitsplatz ist nicht immer sofort klar, welche ärztliche Stelle zuständig ist. Reicht der Hausarzt? Muss man in die Notaufnahme? Und was genau ist ein Durchgangsarzt? Die richtige Reihenfolge ist wichtig, weil die gesetzliche Unfallversicherung das Heilverfahren nach Arbeits- und Wegeunfällen nach besonderen Regeln steuert.
Ein Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, ist in der Regel eine Fachärztin oder ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderer unfallmedizinischer Qualifikation und Zulassung. Der D-Arzt beurteilt, ob eine allgemeine Behandlung ausreicht oder eine besondere unfallmedizinische Versorgung notwendig ist. Außerdem koordiniert er häufig Diagnostik, Nachkontrollen, Physiotherapie und weitere Rehabilitationsschritte.
In diesen Fällen ist der D-Arzt erforderlich
Die DGUV nennt vier zentrale Situationen, in denen sich Unfallverletzte bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt vorstellen müssen:
• Die Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit.
• Die notwendige ärztliche Behandlung dauert voraussichtlich länger als eine Woche.
• Es müssen Heilmittel oder Hilfsmittel verordnet werden.
• Beschwerden treten als Wiedererkrankung aufgrund früherer Unfallfolgen auf.
Physiotherapie zählt zu den Heilmitteln. Wenn nach dem Arbeitsunfall Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder eine andere physiotherapeutische Maßnahme notwendig wird, ist der D-Arzt daher häufig die entscheidende Stelle für die Verordnung und Steuerung.
Notfallversorgung geht immer vor
Die D-Arzt-Regeln dürfen nicht dazu führen, dass bei einer schweren Verletzung wertvolle Zeit verloren geht. Bei Bewusstlosigkeit, starken Blutungen, Atemnot, offenen Verletzungen, deutlichen Fehlstellungen oder anderen akuten Gefahren ist sofort der Rettungsdienst unter 112 zu rufen oder die nächstgeeignete Notfallversorgung aufzusuchen. Das weitere BG-Verfahren wird anschließend organisiert.
Auch bei scheinbar kleineren Verletzungen gilt: Wenn Schmerzen, Schwellung, Taubheit oder Bewegungseinschränkung zunehmen, sollte eine ärztliche Abklärung nicht aufgeschoben werden. Nach einem Sturz können Beschwerden erst verzögert deutlich werden.
Wann kann der Hausarzt behandeln?
Bei leichten Verletzungen ohne Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus und mit voraussichtlich kurzer Behandlungsdauer kann zunächst eine allgemeine ärztliche Behandlung ausreichen. Der D-Arzt kann Patientinnen und Patienten nach seiner Beurteilung ebenfalls zur weiteren Behandlung an den Hausarzt zurücküberweisen und das Heilverfahren durch Kontrolltermine überwachen.
Sobald jedoch eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist, sollte die D-Arzt-Vorstellung erfolgen. Bei isolierten Augenverletzungen oder Verletzungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich kann nach DGUV-Angaben auch direkt die entsprechende Facharztpraxis zuständig sein.
Welche Aufgaben übernimmt der D-Arzt?
Der D-Arzt verbindet medizinische Behandlung und organisatorische Steuerung. Zu seinen Aufgaben können gehören:
• Untersuchung und unfallmedizinische Diagnose
• Entscheidung über allgemeine oder besondere Heilbehandlung
• Veranlassung von Bildgebung oder fachärztlichen Mitbehandlungen
• Festlegung von Arbeitsunfähigkeit und Belastungsgrenzen
• Ausstellung des BG-Rezepts für Physiotherapie
• Kontrolle des Heilungsverlaufs
• Anpassung der Rehabilitationsmaßnahmen
• Berichterstattung an den Unfallversicherungsträger
Gerade bei längeren Verläufen ist diese Steuerung hilfreich. Der D-Arzt erhält Rückmeldungen, überprüft Fortschritte und kann bei Bedarf zwischen verschiedenen Rehabilitationsstufen wechseln.
Was sollte man zum D-Arzt mitbringen?
Wenn möglich, notieren Sie den Unfallhergang so genau wie möglich: Datum, Uhrzeit, Ort, Tätigkeit, beteiligte Personen und Zeugen. Nehmen Sie vorhandene Erstbefunde, Entlassungsberichte, Bildaufnahmen oder Medikamentenlisten mit. Hilfreich sind außerdem die Daten des Arbeitgebers und, falls bereits bekannt, der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Beschreiben Sie nicht nur die Schmerzstärke, sondern auch konkrete Einschränkungen. Können Sie nicht sicher auftreten, den Arm nicht über Schulterhöhe heben oder ein Werkzeug nicht greifen? Solche Angaben helfen, das funktionelle Problem und die Anforderungen Ihres Berufs besser einzuschätzen.
Vom D-Arzt zur Physiotherapie
Hält der D-Arzt Physiotherapie für erforderlich, stellt er in der Regel das Formular F 2400 aus. Darauf können neben der Diagnose konkrete Therapieziele und Belastungsvorgaben vermerkt sein. Die Behandlung soll nach der aktuellen DGUV-Regelung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab dem eingetragenen Beginn starten, bei dringendem Bedarf innerhalb von sieben Tagen.
Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin. Geben Sie bei Ihrer Anfrage bei uns in Düsseldorf-Pempelfort am besten direkt an, dass eine BG-Verordnung vorliegt. Nennen Sie die verordnete Leistung, die gewünschte Frequenz und das Startdatum. Wir können dann prüfen, ob die Verordnung vollständig ist und Ihnen einen geeigneten Behandlungsplatz anbieten.
Physiotherapeutische Ziele nach einem Arbeitsunfall
Wir konzentrieren uns nicht nur auf eine kurzfristige Symptombehandlung. Im Mittelpunkt stehen eine fundierte Befundung, ein individuell abgestimmter Therapieplan und die nachhaltige Verbesserung von Beweglichkeit, Stabilität und Belastbarkeit. Nach einem Arbeitsunfall können wir abhängig von Verletzung und Verordnung unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie einsetzen.
Die ärztlichen Vorgaben bleiben dabei verbindlich. Nach einer Operation oder Fraktur können beispielsweise Teilbelastung, ein begrenztes Bewegungsausmaß oder besondere Wundhinweise gelten. Teilen Sie solche Informationen beim ersten Termin mit und bringen Sie vorhandene Berichte mit.
Wie finde ich einen D-Arzt?
Die DGUV stellt eine Online-Suche für Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte bereit. Auch Arbeitgeber, Betriebsarzt, Krankenhaus oder Hausarzt können bei der Suche unterstützen. Wählen Sie bei akuten Beschwerden eine Stelle, die zeitnah erreichbar ist, und weisen Sie schon bei der Anmeldung auf den Arbeits- oder Wegeunfall hin.
Häufige Fragen zum Durchgangsarzt
Muss ich zuerst eine Genehmigung der Berufsgenossenschaft abwarten?
Für die notwendige ärztliche Erstversorgung nicht. Teilen Sie der behandelnden Stelle mit, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Die weitere Meldung und Steuerung erfolgt im vorgesehenen Verfahren.
Darf der D-Arzt Physiotherapie verordnen?
Ja. Der D-Arzt gehört zu den Ärztinnen und Ärzten, die im BG-Verfahren Heilmittel auf dem dafür vorgesehenen Formular verordnen dürfen.
Was passiert, wenn Beschwerden später wiederkommen?
Auch eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen ist ein Grund für die Vorstellung beim D-Arzt. Nennen Sie dabei den ursprünglichen Unfall und, wenn vorhanden, das Aktenzeichen.
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