Bei Max Health in Düsseldorf-Pempelfort behandeln wir Kassenpatientinnen und Kassenpatienten mit entsprechender Heilmittelverordnung. Unsere Behandlung orientiert sich an Ihren Beschwerden, den ärztlichen Vorgaben und Ihren persönlichen Zielen.
Eine Behandlung kann beispielsweise bei Bewegungseinschränkungen nach einer Operation, bestimmten Erkrankungen der Gelenke oder Beschwerden der Wirbelsäule infrage kommen. Entscheidend sind die Diagnose und die damit verbundenen Einschränkungen.
Ob Physiotherapie erforderlich ist, beurteilt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Dabei wird auch festgelegt, welches Behandlungsziel verfolgt werden soll. Eine reine Wellnessanwendung oder ein allgemein gewünschtes Fitnessprogramm wird dadurch nicht zur Kassenleistung.

Nach der Untersuchung kann eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden. Bei einer regulären Verordnung stehen darauf unter anderem die Diagnose, das Heilmittel, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Häufigkeit der Termine.
Halten Sie das Rezept bei der Terminvereinbarung bereit. So können wir besprechen, welche Behandlung verordnet wurde und welche Termine dazu passen.
Wenn Sie als Kassenpatientin oder Kassenpatient mit einer Verordnung mehr Zeit für zusätzliche Beschwerden oder Fragen benötigen, geben Sie uns bitte direkt bei der Terminvereinbarung Bescheid. So können wir den Zeitbedarf vorab besprechen und passende Termine planen.
Für Verordnungen aus dem Entlassmanagement eines Krankenhauses gelten kürzere Fristen. Informieren Sie uns deshalb bei der Anmeldung, wenn Sie ein solches Rezept erhalten haben.
Melden Sie sich möglichst frühzeitig. Ist die Beginnfrist bereits überschritten oder sind Angaben unklar, sollte das vor dem ersten Behandlungstermin geklärt werden. Nehmen Sie Änderungen am Rezept bitte nicht selbst vor.
Bequeme Kleidung erleichtert die Untersuchung und die anschließenden Übungen. Überlegen Sie vorab, seit wann die Beschwerden bestehen und bei welchen Tätigkeiten sie auftreten.
Dazu können eine Sichtprüfung, eine statische Prüfung der Haltung und Belastungsverteilung sowie eine Funktionsprüfung gehören. Wir betrachten beispielsweise Beweglichkeit, Muskelkraft und Bewegungsabläufe. Bei passenden Beschwerden beziehen wir die Wirbelsäule und insbesondere die Halswirbelsäule ein.
Bekannte strukturelle Veränderungen und ärztliche Befunde werden berücksichtigt. Gemeinsam vereinbaren wir konkrete Ziele, etwa leichteres Treppensteigen, sicheres Gehen oder weniger Einschränkungen beim Anziehen.


Die Übungen werden an Ihren aktuellen Zustand angepasst. Sie erfahren auch, welche Bewegungen Sie selbstständig üben können und wie sich diese in Ihren Tagesablauf einbauen lassen.

Ergänzende aktive Übungen helfen dabei, Bewegungsmöglichkeiten im Alltag einzusetzen. Nach Operationen oder Verletzungen beachten wir die vorgegebenen Belastungsgrenzen.

Auch Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie können bei entsprechender Verordnung ergänzend infrage kommen. Welche Kombination passt, hängt vom Behandlungsziel und Ihrer individuellen Situation ab.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Betragen die abrechenbaren Behandlungskosten einer Verordnung insgesamt 200 Euro, ergibt sich eine Zuzahlung von 30 Euro. Ihr tatsächlicher Betrag hängt von den verordneten und erbrachten Leistungen ab.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei Heilmitteln von dieser Zuzahlung befreit. Auch mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse entfällt die Zahlung im bescheinigten Umfang.
Die Krankenkasse ist Ihre Ansprechpartnerin für die persönliche Belastungsgrenze und einen möglichen Befreiungsantrag. Bewahren Sie Ihre Zuzahlungsbelege dafür auf.

Ein ergänzender Selbstzahlertermin gibt uns Zeit, uns gezielt um Ihr zusätzliches Anliegen zu kümmern. Wir untersuchen Ihre Beschwerden und besprechen, welche Behandlung dafür sinnvoll ist. Im Rahmen unserer sektoralen Heilpraktik für Physiotherapie ist das auch ohne zusätzliches ärztliches Rezept möglich, sofern Ihr Anliegen dafür geeignet ist. Umfang und Kosten vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann alternativ eine eigene ärztliche oder zahnärztliche Verordnung infrage kommen.
Privatleistungen werden gesondert vereinbart. Fragen Sie vor der Behandlung nach den Kosten und gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen Erstattung. Die verordnete Kassenbehandlung setzt keinen Kauf zusätzlicher Privatleistungen voraus.
Wenn nach den verordneten Einheiten weiterhin Therapiebedarf besteht, kann die Arztpraxis eine weitere Verordnung prüfen. Eine erste Behandlungsserie bedeutet deshalb nicht automatisch das Ende der Versorgung.
Bei schweren, dauerhaften Erkrankungen können besondere Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf greifen. Ob Ihre Diagnose erfasst ist oder ein Antrag sinnvoll ist, klären Sie mit der Arztpraxis und gegebenenfalls Ihrer Krankenkasse.
Eine solche Verordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellung gültig. Dieser Zeitraum muss nicht vollständig ausgeschöpft werden. Ob eine Blankoverordnung für Sie infrage kommt, beurteilt Ihre Arztpraxis.

Informieren Sie uns frühzeitig über Erkrankungen, Urlaub oder andere Unterbrechungen. Längere Behandlungspausen können Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihrer Verordnung haben und sollten abgestimmt werden.
Sie suchen Physiotherapie für Kassenpatienten in Düsseldorf? Vereinbaren Sie einen Termin bei Max Health in Düsseldorf-Pempelfort und halten Sie Ihre Verordnung bereit. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte für Ihre Behandlung.


