Bei Max Health in Düsseldorf-Pempelfort behandeln wir BG-Patientinnen und BG-Patienten mit entsprechender Verordnung. Hier erfahren Sie, wie der Weg zur Behandlung aussieht, welche Unterlagen Sie benötigen und welche therapeutischen Möglichkeiten infrage kommen.
Ein Arbeitsunfall hängt mit einer versicherten beruflichen Tätigkeit zusammen. Ein Wegeunfall ereignet sich auf einem versicherten Weg zur Arbeit oder nach Hause. Ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger.
Beschwerden, die während der Arbeit auftreten, sind deshalb nicht automatisch ein BG-Fall. Auch eine Berufskrankheit muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend sind der gesetzliche Unfallversicherungsschutz und der Zusammenhang der Behandlung mit dem Versicherungsfall.

Eine wichtige Anlaufstelle ist die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt, kurz D-Arzt. Eine Vorstellung ist insbesondere erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht, die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder Heilmittel wie Physiotherapie verordnet werden müssen.
Die ärztliche Untersuchung klärt die Verletzung und das weitere Vorgehen. Bei schweren Verletzungen steht die sofortige medizinische Versorgung im Vordergrund.
Für die BG-Physiotherapie wird üblicherweise das Formular F 2400 verwendet. Darauf werden unter anderem Diagnose, Behandlungsziel, Therapieart, Häufigkeit und vorgesehener Beginn festgehalten. Ausstellen dürfen es entsprechend berechtigte Ärztinnen und Ärzte, insbesondere D-Ärzte.
Grundsätzlich muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen ab dem eingetragenen Datum zum Behandlungsbeginn starten. Ist ein dringender Behandlungsbedarf gekennzeichnet, verkürzt sich diese Frist auf sieben Tage. Maßgeblich ist also das vorgesehene Beginndatum auf der Verordnung.
Wenn eine Frist nicht eingehalten werden kann oder Angaben fehlen, sollte das vor Behandlungsbeginn geklärt werden. Änderungen am Rezept nehmen Sie bitte nicht selbst vor.
- Ihre BG-Verordnung im Original
- vorhandene Arztberichte oder Entlassungsberichte
- nach einer Operation der Nachbehandlungsplan
- Informationen zu erlaubter Belastung und Bewegungseinschränkungen
- Name der Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse
- Unfalldatum und Aktenzeichen, soweit bereits bekannt
Tragen Sie bequeme Kleidung, in der sich die betroffene Körperregion gut untersuchen und bewegen lässt. Notieren Sie gern vorab, welche Alltagstätigkeiten Ihnen besonders schwerfallen.
Anschließend folgt die physiotherapeutische Untersuchung. Je nach Verletzung gehören dazu eine Sichtprüfung, eine statische Prüfung von Haltung und Belastungsverteilung sowie eine Funktionsprüfung von Beweglichkeit, Kraft und Bewegungsabläufen.
Bei passenden Beschwerden beziehen wir benachbarte Bereiche ein, beispielsweise die Wirbelsäule oder Halswirbelsäule. Bekannte strukturelle Verletzungen und ärztliche Befunde werden berücksichtigt.
Gemeinsam legen wir nachvollziehbare Ziele fest. Das kann sicheres Treppensteigen, besseres Greifen oder längeres beschwerdearmes Sitzen sein. So orientiert sich die Behandlung an den Aufgaben, die für Sie tatsächlich wichtig sind.


Sie lernen außerdem passende Übungen für zu Hause. Wir besprechen, wie Sie diese ausführen und dosieren können. Die Belastung wird an Ihren aktuellen Zustand und die medizinischen Freigaben angepasst.

Die Behandlung kann mit aktiven Übungen verbunden werden, damit Sie die erarbeiteten Bewegungsmöglichkeiten im Alltag nutzen können.

Zu unserem weiteren Praxisangebot gehören unter anderem Magnetfeldtherapie und Sympathikustherapie. Ob ergänzende Verfahren für Sie infrage kommen und wer die Kosten trägt, muss vorab gesondert geklärt werden. Eine BG-Verordnung bedeutet keine automatische Kostenübernahme für sämtliche Praxisangebote.
Zusätzlich gewünschte Privatleistungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung. Lassen Sie sich vorab erklären, welche Leistung geplant ist und welche Kosten gegebenenfalls für Sie entstehen.
Auch notwendige Fahrtkosten zur Behandlung können übernommen werden. Fragen zu Voraussetzungen, Verkehrsmitteln und erforderlichen Belegen klären Sie am besten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Wir prüfen im Verlauf, wie sich Beschwerden, Beweglichkeit und Belastbarkeit entwickeln. Falls weitere Behandlung notwendig erscheint, erfolgt vor einer Folgeverordnung eine ärztliche Kontrolluntersuchung.
Informieren Sie uns frühzeitig über längere Unterbrechungen oder ausfallende Termine. Bei ausbleibenden Fortschritten können die behandelnden Ärzte und der Unfallversicherungsträger auch weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen prüfen, beispielsweise eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie in einer dafür zugelassenen Einrichtung.

Sie haben eine BG-Verordnung und suchen Physiotherapie in Düsseldorf? Kontaktieren Sie Max Health in Düsseldorf-Pempelfort zur Terminvereinbarung. Halten Sie Ihr Rezept bereit, damit wir die verordneten Leistungen und den vorgesehenen Behandlungsbeginn besprechen können.


