Bei Max Health in Düsseldorf-Pempelfort behandeln wir Sie nach Ihrem individuellen Befund. Neben der Therapieplanung klären wir mit Ihnen die vereinbarten Leistungen und Kosten. Für die Erstattung sind Ihr Versicherungsschutz und die jeweils geltenden Voraussetzungen maßgeblich.

Die Verordnung beschreibt, welche Behandlung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Für eine reibungslose Planung sollten Diagnose, verordnete Leistungen und vorgesehener Umfang nachvollziehbar angegeben sein.
Ein Privatrezept allein garantiert jedoch keine vollständige Kostenübernahme. Die Versicherung prüft zusätzlich, ob die Behandlung medizinisch notwendig und im vereinbarten Versicherungsschutz enthalten ist.
Nach einer Operation sind beispielsweise Einschränkungen der Belastung oder bestimmte Bewegungsgrenzen wichtig. Auch bereits geplante Kontrolltermine helfen dabei, die Behandlung sinnvoll abzustimmen.
Für Privatrezepte gelten nicht automatisch die Beginnfristen gesetzlicher Kassenverordnungen. Trotzdem sollte die Therapie zum medizinisch vorgesehenen Zeitpunkt starten. Bei einer älteren Verordnung oder einer längeren Unterbrechung klären Sie am besten, ob die Angaben noch zu Ihrem aktuellen Zustand passen.
- Ihr Privatrezept beziehungsweise Ihre Verordnung, sofern vorhanden
- vorhandene Arztberichte und relevante Befunde
- nach einer Operation der Nachbehandlungsplan
- Informationen zu bestehenden Erkrankungen und laufenden Behandlungen
Bequeme Kleidung erleichtert die Untersuchung und aktive Übungen. Notieren Sie gern vorab, welche Bewegungen oder Alltagstätigkeiten Ihnen besonders schwerfallen.
Anschließend folgt die physiotherapeutische Befunderhebung. Dazu können eine Sichtprüfung, eine statische Prüfung von Haltung und Belastungsverteilung sowie eine Funktionsprüfung gehören. Je nach Beschwerdebild untersuchen wir beispielsweise Beweglichkeit, Muskelkraft und Bewegungsabläufe.
Wir beziehen bei Bedarf benachbarte Körperbereiche ein, darunter die Wirbelsäule und die Halswirbelsäule. Bekannte strukturelle Veränderungen und ärztliche Befunde werden berücksichtigt.
Aus den Ergebnissen entwickeln wir gemeinsam nachvollziehbare Behandlungsziele. Das können leichteres Treppensteigen, besseres Greifen oder eine höhere Belastbarkeit bei bestimmten Tätigkeiten sein.


Aktive Übungen können die Behandlung ergänzen, damit Sie erarbeitete Bewegungsmöglichkeiten im Alltag nutzen können.

Sie erfahren außerdem, wie Sie geeignete Übungen selbstständig durchführen und dosieren können. Rückmeldungen dazu helfen uns, den Plan bei Bedarf anzupassen.

Max Health bietet außerdem Magnetfeldtherapie und Sympathikustherapie an. Ob solche zusätzlichen Anwendungen geeignet sind und ob die Kosten erstattet werden, muss gesondert geklärt werden. Nicht jedes Praxisangebot ist automatisch erstattungsfähig.
Im Verlauf überprüfen wir, wie sich Beschwerden, Beweglichkeit und Belastbarkeit verändern. Wenn weitere Behandlung erforderlich erscheint oder die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend helfen, kann eine ärztliche Rücksprache sinnvoll sein.
Zusätzliche Einheiten oder Leistungen sollten vor ihrer Durchführung hinsichtlich Verordnung, Kosten und möglicher Erstattung geklärt werden.
Als Heilpraktiker für Physiotherapie können wir neben physiotherapeutischen Behandlungen auf Privatrezept auch Heilpraktikerleistungen anbieten. Dadurch kommen je nach Behandlung und Versicherungsschutz unterschiedliche Abrechnungs- und Erstattungsmöglichkeiten infrage. Das kann auch für gesetzlich Versicherte mit einer passenden Zusatzversicherung relevant sein. Welche Abrechnung zur geplanten Behandlung passt, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Vor Beginn sollten Sie wissen, welche Leistungen geplant sind, wie lange die Termine dauern und welche Kosten entstehen. Eine nachvollziehbare Honorarvereinbarung schafft dafür Klarheit. Fragen Sie auch nach den voraussichtlichen Gesamtkosten, wenn mehrere Termine vorgesehen sind.
Die Preise der Praxis und die möglichen Erstattungsbeträge können voneinander abweichen. Welche Kosten übernommen werden, klären Sie deshalb vorab mit Ihrer Versicherung beziehungsweise der zuständigen Erstattungsstelle.

Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von den für Sie geltenden Tarif- und Erstattungsbedingungen, möglichen Höchstbeträgen und einem vereinbarten Selbstbehalt ab. Manche Tarife erstatten nur einen bestimmten Prozentsatz oder begrenzen einzelne Leistungen.
- Sind die geplanten Heilmittel in meinem Tarif enthalten?
- Sind Behandlungen durch Heilpraktiker für Physiotherapie in meinem Versicherungsschutz enthalten?
- Welche Beträge werden je Leistung erstattet?
- Wird ein Selbstbehalt angerechnet?
- Benötigt die Versicherung vorab einen Kostenplan oder weitere Nachweise?
Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Praxis richtet sich nach der Behandlungsvereinbarung. Die Bearbeitung durch die Versicherung verschiebt das vereinbarte Zahlungsziel nicht automatisch.

Ob dieser Zugang für Ihre Beschwerden geeignet ist, wird zunächst geprüft. Bei Hinweisen auf Erkrankungen außerhalb des physiotherapeutischen Bereichs ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Die Erstattung einer solchen Behandlung kann anderen Tarifregeln unterliegen als Physiotherapie auf ärztliches Rezept. Fragen Sie Ihre Versicherung ausdrücklich nach Leistungen durch sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie.
Sie möchten als Privatpatientin, Privatpatient oder mit einer Zusatzversicherung einen Termin bei Max Health vereinbaren? Halten Sie Ihre Verordnung bereit, sofern vorhanden, und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Gemeinsam besprechen wir den passenden Behandlungsablauf und die vorgesehenen Leistungen.


